In kaum einem Studiengang werden so wenige Kinder geboren wie während des Jurastudiums - schon das Studium alleine ist eine große Herausforderung. Und ein Baby ist ein Fulltime Job. Es gibt sie aber: Jurastudenten, die ein Kind erwarten. Für sie stellt sich eine Reihe von Fragen. Die Antworten auf vier organisatorische oder rechtliche Fragen sowie allgemeine Tipps für das Jurastudium mit Kind erfährst du hier.
Fristverlängerung und mehr: 4 Fragen zum Studium mit Kind
1. Ist die Geburt ein „wichtiger Grund“ für eine Fristverlängerung?
Jurastudenten, die ein Kind erwarten, müssen im Allgemeinen immer auf die Kulanz der Universität hoffen. Die juristische Fakultät kann entscheiden, wie Mutterschutz und Erziehungszeiten mit der Studienordnung vereinbar sind. Lest euch die Studienordnung daher gründlich durch und sprecht mit einem Vertreter der Fakultät. Auch die Fachstudienberatung, allgemeine Beratungsstellen für Eltern der Universität oder das Studierendenwerk kann helfen.
2. Ist Kinderbetreuung ein Grund für eine Studienpause?
Wenn das Erste Staatexamen abgelegt werden muss, ist das Justizprüfungsamt des Landes zuständig (für den staatlichen Teil). Es ist wichtig, so früh wie möglich in Kontakt zu treten. Je nach Bundesland sind die Fristen für die Examenskandidaten unterschiedlich. In Bayern etwa muss man innerhalb von zwölf Semestern des Studiums das Examen ablegen, ansonsten gilt man als durchgefallen.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Student beurlaubt war oder eine Verzögerung aus „nicht zu vertretenden Gründen“ besteht. Solche Gründe liegen aber laut Justizministerium nur vor, wenn der Antragsteller das Kind „hauptsächlich versorgt“ hat.