Mit mehr als 40.000 Beschäftigten ist die Landeshauptstadt München die größte kommunale Arbeitgeberin in Deutschland. Die ca. 800 Mitarbeiter*innen des Personal- und Organisationsreferats kümmern sich dabei um die verschiedensten Themen rund um das Personal und unterstützen die einzelnen Referate. Erst kürzlich, im Jahr 2019, feierte das Personal- und Organisationsreferat seinen 100. Geburtstag.
Als Jurist in der Rechtsabteilung des Personal- und Organisationsreferats freue ich mich, Teil eines erfolgreichen Teams zu sein und dabei am Erhalt und weiteren Steigerung der Attraktivität der Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin mitarbeiten zu können.
Herr Erhard, bevor Sie zur Landeshauptstadt München in die Rechtsabteilung des Personal- und Organisationsreferats wechselten, haben Sie einige Jahre als Rechtsanwalt in einer Kanzlei gearbeitet. Wie kam es 2016 zu Ihrem Wechsel in den öffentlichen Dienst?
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt hat viel Spaß gemacht, war abwechslungsreich und spannend. Neben anderen Rechtsgebieten war damals bereits das öffentliche Recht, u.a. auch das Beamtenrecht, einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte.
Einen Wechsel in den öffentlichen Dienst fand ich deshalb besonders attraktiv, da ich die Möglichkeit gesehen habe, noch intensiver an größeren Projekten gestaltend mitzuarbeiten. Dies hat sich auch voll bestätigt. Besonders viel Spaß macht die Zusammenarbeit mit Kolleg*innen aus den verschiedensten Berufsfeldern. Hierbei lernt man jeden Tag dazu und erhält die Möglichkeit, weit über den juristischen Tellerrand hinauszublicken.
Bei der Arbeit für eine Kommune wie der Landeshauptstadt München befindet man sich außerdem unmittelbar am Puls der Zeit. Man bekommt aus erster Hand mit, welche Themen die Menschen besonders bewegen.
Sie haben Ihre Wahlstation im Referendariat bei einer Anwaltskanzlei in Sydney absolviert. Was ist Ihnen gerade im Hinblick auf die juristische Arbeit im Unterschied zu Deutschland besonders in Erinnerung geblieben?
Da denke ich an den Ablauf von Gerichtsverfahren in Australien. Dieser unterscheidet sich in so manchen Punkten von dem Ablauf, wie wir ihn im deutschen Rechtssystem haben. So bereiten dort sog. Solicitors, d.h. Anwält*innen einen Prozess vor und beraten ihre Mandant*innen außergerichtlich. Mit der Durchführung des Prozesses selbst werden dann jedoch meist sog. Barristers beauftragt. Diese werden von den Solicitors instruiert, treten vor Gericht auf und halten die Plädoyers. Wie man es aus Filmen kennt, kommen dabei auch noch die traditionellen Perücken zum Einsatz.
Gerne erinnere ich mich auch an die große Gelassenheit und Lebensfreude der Sydneysider, wie man die Bewohner von Sydney nennt.
Einer Ihrer Aufgabenschwerpunkte liegt in der Dienstaufsicht. Welche Inhalte beinhaltet das konkret?
Wenn Beschäftigte bspw. gegen ihre Pflichten im Arbeits-/Beamtenverhältnis verstoßen, ist die Dienstaufsicht gefragt. Je nach Schwere des Pflichtverstoßes und den Umständen des Einzelfalls werden von Seiten der Arbeitgeberin Maßnahmen getroffen. Bei einmaligen leichten Pflichtverstößen werden von der Führungskraft oder der Personalstelle bspw. Gespräche mit den Beschäftigten geführt. Schwerere Pflichtverstöße können jedoch auch zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.
Als Rechtsabteilung beraten wir die Personalstellen in Fragen der Dienstaufsicht, sprechen aber auch Maßnahmen aus und übernehmen – soweit möglich – die gerichtliche Vertretung für die Landeshauptstadt München.