Erzählt man in seinem Bekanntenkreis, dass man Jura studiert, gibt es eigentlich nur zwei Reaktionen. Entweder wird man darauf angesprochen, ob man nicht Angst hätte Taxifahrer zu werden oder aber es kommen Bemerkungen hinsichtlich des ausstehenden Reichtums, den man als Jurist später zu erwarten habe.
Diese beiden extremen Ansichten sind freilich überzogen und dennoch spiegeln sie ein bisschen die mediale Berichterstattung über Juristen und ihre Gehälter wider. Wie aber sieht es wirklich auf den Gehaltschecks von Juristen ohne Doppelprädikat, LL.M und Doktortitel aus?
Beginnen wir mit einer kleinen Ernüchterung: Die kolportierten Spitzengehälter von über 100.000 Euro für Berufseinsteiger sind ohne Prädikatsexamen nicht zu erzielen.
Hier landen nur die absoluten Spitzenkandidaten. Doch auch für prädikatslose Juristen gibt es keinen Grund den Kopf in den Sand zu stecken.
Fakt ist und bleibt aber: Juristen sind die Sklaven ihrer Noten. Selbst nach jahrelanger Berufserfahrung, wird den Abschlussnoten nach wie vor eine gewichtige Rolle zukommen. Hier hat Jura nahezu ein Alleinstellungsmerkmal, rückt in anderen Berufen der Abschluss regelmäßig mit der Berufserfahrung immer mehr in den Hintergrund.
Daher sollte trotz durchaus bestehender Möglichkeiten auch ohne Prädikat, während des Studiums möglichst alles für den Erwerb eines Prädikats getan werden!
Ohne Prädikatsexamen zum Staat?
Der Staatsdienst ist für viele Absolventen ein echter Berufswunsch. Jobsicherheit, solide Bezahlung und eine familienfreundliche Work-Life-Balance kommen der viel zitierten Generation Y oft gerade recht. Doch wie stehen die Chancen für Juristen ohne entsprechende Prädikatsexamina auf einen Job beim Staat?
In der Verwaltung gar nicht schlecht. Wer nicht gerade eine Karriere als Diplomat anstrebt und auch nicht zwangsläufig Leiter einer Bundes- oder Landesbehörde werden muss, der hat im Staatsdienst durchaus Optionen, auch ohne Prädikat.
Die Stellenausschreibungen für Verwaltungsjuristen im höheren Dienst sind regelmäßig auf Juristen mit Noten aus dem Bereich „befriedigend“ ausgeschrieben. Ab durchschnittlich 6,5 Punkten können Juristen hier also auf den ersehnten Job beim Staat hoffen.
Mehr Infos dazu: Jobchancen als Jurist im öffentlichen Sektor - Staatsnoten sinken...
Doch auch die exklusivsten Jobs beim Staat, nämlich traditionell Richter und Staatsanwalt, sind nicht mehr nur noch Kandidaten mit Doppelprädikat vorbehalten. Um genügend Kandidaten für diese Ämter zu bekommen, wurden die Voraussetzungen nach und nach aufgeweicht.
Selbst Notenhochburgen wie Hamburg sehen mittlerweile vor, dass auch Juristen mit 8 Punkten im zweiten Staatsexamen für die Bewerbung zugelassen werden. Zudem rechnet der Staat, anders als die meisten Kanzleien, den universitären Schwerpunkt nicht aus den Examensnoten heraus.