Endlich ist es geschafft, die große Hürde des Ersten Staatsexamens ist genommen! Doch auch danach ist man noch nicht endgültig am Ziel „Volljurist“ angelangt. Getreu dem Motto „nach dem Examen ist vor dem Examen“ warten nun erst einmal das Referendariat und das Zweite Staatsexamen auf die Studenten. Doch wie läuft das Referendariat eigentlich ab?
Die Wartezeit
Bei einigen Absolventen wird sich das Referendariat aufgrund von Wartezeiten nicht gleich an das Erste Staatsexamen anschließen können. In Bayern beispielsweise kann jedoch momentan jedem Studenten ein Referendariatsplatz angeboten werden.
Wer sich aber in einem der Bundesländer mit Wartezeiten befindet, der kann dies auch als Chance sehen. Eine Promotion oder der Erwerb eines LL.M. bieten sich in dem Zusammenhang an, um nicht nur die Interimszeit zu überbrücken, sondern vielmehr auch die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Denn mittlerweile gehört ein Titel beinahe schon zu den Einstellungsvoraussetzungen in größeren Sozietäten.
Der Unterhalt
Während des Referendariats erhält der Student kein Gehalt im eigentlichen Sinne, sondern staatlichen Unterhalt. Dieser beträgt in den verschiedenen Bundesländern etwa zwischen 950 und 1.250 Euro brutto. Nachdem Referendare mittlerweile in den meisten Fällen keinen Beamtenstatus mehr haben, werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig, wobei sie hierbei von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind
Die einzelnen Stationen
Das Referendariat dauert je nach Bundesland zwischen 23 und 24 Monate, also rund zwei Jahre. Der schriftliche Teil des Zweiten Staatsexamens wird noch während dieser Zeit, und zwar zwischen der Anwalts- und der Wahlstation abgelegt.
Nach dem Referendariat folgt dann noch die mündliche Prüfung und danach ist es geschafft. Über die Dauer des Referendariats erstrecken sich auch die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften, wobei diese nicht genau parallel zu der jeweiligen Station laufen müssen. Die Ausführungen orientieren sich an einem Referendariat in Bayern.
Zivilrechtsstation
Diese Etappe dauert fünf Monate und beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Danach wird man einem Amts- oder Landgericht für Zivilsachen zugeteilt. Beide Gerichte haben ihre Vor- und Nachteile.
Nachdem die Verfahren vor dem Amtsgericht oft schneller von Statten gehen, ist die Wahrscheinlichkeit hier größer, ein Verfahren von Anfang bis Ende zu erleben und sich leichter in den Prozess einarbeiten zu können. Die Fälle vor dem Landgericht sind häufig komplexer und haben wegen der höheren Streitwerte und ihrer Eigenschaft als Berufungsinstanz auch ihren Reiz.
Strafrechtsstation
Die anschließenden drei Monate drehen sich danach um das Strafrecht. Auch diese Station beginnt mit einem Einführungslehrgang. Danach wird der Referendar häufig einem Staatsanwalt oder auch einem Strafrichter zugeteilt.
Verwaltungsstation
Die Verwaltungsstation umfasst dann wieder eine Dauer von vier Monaten. Hierbei stehen einem nach dem Einführungslehrgang viele Möglichkeiten offen. Ob in einer der zahlreichen Kommunalverwaltungen, im Bundestag oder Landtag, an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, oder in einer anderen Einrichtung – es gibt zahlreiche Optionen, wo man diese Station verbringen kann. Ebenfalls ist es möglich bis zu zwei Monate bei einem Verwaltungsgericht zu absolvieren.
Anwaltsstation
Die Anwaltsstation ist die längste und umfasst insgesamt neun Monate des Referendariats. Auch hier startet man mit einem Einführungslehrgang und verbringt die darauffolgende Zeit bei einem Anwalt. Es ist auch möglich bis zu drei Monate dieser Etappe an einem anderen Arbeitsplatz wie beispielsweise der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu verbringen.
An die Anwaltsstation schließen sich dann die elf Klausuren des zweiten Staatsexamens an, bevor es danach in die Wahlstation geht.
Wahlstation
Wie der Name schon vermuten lässt, hat man hier die freie Wahl, wo man die letzten drei Monate des Referendariats verbringen möchte. Es lohnt sich natürlich besonders hier die Zeit bei einem potentiellen späteren Arbeitgeber zu verbringen, um bereits erste Eindrücke und Kontakte zu ermöglichen.
Nach den drei Monaten steht dann die mündliche Prüfung des Zweiten Staatsexamens an und danach ist das Projekt „Volljurist“ endgültig geschafft.
Bei der Wahl des Bundeslandes sollte man also einige Dinge beachten, wie unter anderem die Wartezeiten, den Unterhalt, aber auch den Umfang des Lernstoffes und der Klausuren für das zweite Staatsexamen. Dann steht spannenden und erfolgreichen zwei Jahren nichts im Wege!
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